Beeidigte und gerichtlich ermächtigte ÜbersetzerInnen

Was ist eigentlich ein ermächtigter, allgemein beeidigter oder öffentlich bestellter Übersetzer?

Ein ermächtigter, allgemein beeidigter oder öffentlich bestellter Übersetzer ist ein Übersetzer mit professioneller Ausbildung und mit entsprechenden Fachkenntnissen, der befugt ist, offizielle Dokumente zu übersetzen, die zur Vorlage bei Behörden, Gerichten, Notaren und anderen offiziellen Institutionen geeignet sind. Hierfür hat er bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Landgericht bzw. Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid abgelegt. Aufgrund dieser allgemeinen Beeidigung bzw. Ermächtigung ist der Übersetzer befugt, beglaubigte, bescheinigte oder bestätigte Übersetzungen von fremdsprachlichen Dokumenten anzufertigen, die von Gerichten, Behörden, Notaren und anderen Institutionen offiziell anerkannt werden. 

Diese Übersetzer werden oft auch als Urkundenübersetzer bezeichnet.

Die Ermächtigung des Übersetzers erfolgt im Bundesland seines Wohnsitzes und ist bundesweit gültig. Die Ermächtigung durch das Gericht erfolgt nur dann, wenn der Übersetzer seine Professionalität und Eignung durch Belege der erforderlichen Fachkenntnisse nachgewiesen hat. Die Qualität der Übersetzung wird dadurch gewährleistet.

Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

Auch interessant zu wissen ist, dass ermächtigte Übersetzer kraft Gesetz aufgrund ihres vor Gericht abgelegten Eides zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Dies ist eine Garantie dafür, dass teils sehr persönliche Dokumente, die zur Übersetzung vorgelegt werden, stets mit absoluter Vertraulichkeit behandelt werden.

Unterschied zwischen ermächtigten, gerichtlich ermächtigten, beeidigten, allgemein beeidigten, vereidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzern

Neben den ermächtigten, allgemein beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzern gibt es auch gerichtlich ermächtigte, beeidigte und vereidigte Übersetzer. Aber was stimmt denn nun?

Tatsächlich variiert die Bezeichnung je nach Bundesland. Die Funktion des Übersetzers ist dennoch bundesweit identisch. 

In den meisten Bundesländern ist die Rede vom ermächtigten, allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer. 

Ich, mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, bin eine ermächtigte bzw. gerichtlich ermächtigte Übersetzerin. Diese Angabe finden Sie auch auf meinem Übersetzerstempel. 

Unterschiedliche Bezeichnungen für ermächtigte Übersetzer in den einzelnen Bundesländern

Genau wie die Bezeichnungen sind auch die Beeidigungsvoraussetzungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und in der entsprechenden Gesetzgebung der Bundesländer geregelt.

Die genauen Bezeichnungen in den einzelnen Bundesländern sind aktuell folgende:

  • Baden-Württemberg – öffentlich bestellt und beeidigt
  • Bayern – öffentlich bestellt und allgemein beeidigt
  • Berlin -ermächtigt
  • Brandenburg – ermächtigt
  • Bremen – ermächtigt 
  • Hamburg – beeidigt und vereidigt
  • Hessen – ermächtigt
  • Mecklenburg-Vorpommern – allgemein beeidigt
  • Niedersachsen – ermächtigt
  • Nordrhein-Westfalen – ermächtigt
  • Rheinland-Pfalz – ermächtigt
  • Saarland – allgemein beeidigt
  • Sachsen – öffentlich bestellt
  • Sachsen-Anhalt – allgemein beeidigt
  • Schleswig-Holstein – ermächtigt
  • Thüringen – ermächtigt

Urkundenübersetzer

Ermächtigte oder gerichtlich ermächtigte Übersetzer (oder je nach Bezeichnung im einzelnen Bundesland) kommen häufig für die Übersetzung von Urkunden und offiziellen Dokumenten zum Einsatz und werden deshalb auch als Urkundenübersetzer bezeichnet.

Sie übersetzen Urkunden wie beispielsweise Personenstandsurkunden, Steuerbescheide, Zeugnisse, Studienbescheinigungen oder Gerichtsdokumente zur Vorlage im internationalen Rechtsverkehr oder bei Behörden und staatlichen Institutionen. 

Nach oben scrollen