Medizin Fachübersetzungen
Recht Fachübersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen

Fachübersetzungen für die Medizin-, Pharma- und Gesundheitsbranche und im Rechtsbereich

Durch meine langjährige Berufstätigkeit verfüge ich über spezielle Branchenkompetenz in den Bereichen Pharma, Medizin, Gesundheit und Recht und kenne die jeweilige Terminologie. Meine Fachkenntnisse setze ich gerne zur Anfertigung Ihrer Fachübersetzungen ein.

Übersetzungen in den Bereichen Medizin, Pharma, Gesundheit

Benötigen Sie eine professionelle und zuverlässige Übersetzung von medizinisch-pharmazeutischen Fachtexten wie Approbationsunterlagen, Universitätscurricula Humanwissenschaften, medizinische Studien, Fachartikel, Beipackzettel, klinische Befunde, Krankenhausberichte, Patientenakten, dann übernehme ich das gern für Sie.

Auch bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Mediziner, Pharmazeut oder Pflegekraft in Deutschland bin ich Ihnen gerne behilflich. Meistens müssen Sie Ihre Dokumente zum Nachweis Ihrer Qualifikation in deutscher Übersetzung vorlegen. Diese müssen von allgemein vereidigten, öffentlich bestellten oder ermächtigten ÜbersetzerInnen angefertigt werden. 

Übersetzungen im Bereich Recht

Auf dem Bereich der juristischen Fachübersetzungen bin ich insbesondere versiert auf den Gebieten Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht), Handels- und Gesellschaftsrecht (Gesellschafterverträge, Satzungen, Handelsregisterauszüge) sowie Urkundenübersetzungen wie Personenstandsurkunden oder Eheverträge.

Darüber hinaus übernehme ich Aufträge im steuerrechtlichen Bereich (wie die Übersetzung von Steuererklärungen und Steuerbescheiden) und Übersetzungen im Bereich Erbrecht sowie Miet- und Wohneigentumsrecht.

Amtlich beglaubigte Übersetzungen

Allgemeine vereidigte Übersetzerin für Spanisch und Englisch

Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten

1992 wurde ich zur allgemein ermächtigten Übersetzerin für Spanisch und Englisch ernannt. Hierbei habe ich beim zuständigen Landgericht (heute ist das Oberlandesgericht Zweibrücken für mich zuständig) einen allgemeinen Eid abgelegt, dass ich treu und gewissenhaft meiner Übersetzertätigkeit nachgehen werde. Dieser Eid ist gemäß § 189 Abs. 2 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) vor allen Gerichten des Bundes und der Bundesländer gültig.

Aufgrund des von mir vor Gericht abgelegten Eides können Sie sicher sein, dass Ihre Dokumente, die Sie mir zur Übersetzung aushändigen, gewissenhaft von mir übersetzt und die mir zur Kenntnis gelangten Inhalte mit absoluter Verschwiegenheit behandelt werden.

Die absolute Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten ist gewährleistet.

Legalisation und Apostille

Zur Vorlage im Ausland verlangen die dortigen Behörden neben der Beglaubigung ggfs. auch eine Apostille bzw. die Legalisation des übersetzten Dokumentes. Falls Sie sich hierum nicht selbst kümmern möchten oder können, übernehme ich auch das gerne für Sie. 

Lektorat und Korrekturlesen

Das Korrekturlesen oder Lektorieren beinhaltet in Absprache mit Ihnen die Prüfung von Rechtschreibung und Grammatik, die Korrektur von Tippfehlern sowie die Prüfung hinsichtlich Stil und Inhalt eines Textes. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie einen deutschen Zieltext Korrektur lesen oder lektorieren lassen möchten.

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