Übersetzungspreise in Deutschland

Was eine Übersetzung kosten sollte?

Einen angemessenen Preis!

Der Preis einer Übersetzung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Die Übersetzung zum höchsten Wort- oder Zeilenpreis muss nicht unbedingt immer die beste sein. Eine professionelle Übersetzung ist zu erkennen an ihrer hohen Qualität, einem korrekten Inhalt und einem angemessenen Preis!

Übersetzerin beim Berechnen des Übersetzungspreises

Für Übersetzer und Dolmetscher gibt es keine bundesweit einheitliche Gebührenordnung wie bei Notaren oder Steuerberatern beispielsweise, und die Preise für Übersetzungen können deshalb variieren. 

Die Preise sind abhängig von vielen verschiedenen Faktoren wie

Sprachen

Übersetzungen in europäische Sprachen können preisgünstiger angeboten werden als die in seltenere Sprachen, bei denen gegebenenfalls noch andere Schriftzeichen eingesetzt werden.

Schwierigkeitsgrad

Ist der Text schwer lesbar oder wird er in einem Format vorgelegt, das zunächst unter Einsatz von spezieller Software umformatiert werden muss, wirkt sich das auf den Preis aus.

Fachgebiet

Handelt es sich z.B. um einen schwierigen Fachtext, für dessen Übersetzung eine intensive und zeitaufwändige Recherche notwendig ist, wirkt sich das auch auf die Preishöhe aus.

Eilbedürftigkeit

Benötigen Sie die Übersetzung sehr schnell oder fallen Arbeiten außerhalb der regulären Bürozeiten an, kann ein Eilzuschlag erhoben werden. 

Wie werden Übersetzungspreise berechnet?

Eine Übersetzung wird i.d.R. nach Normzeile, nach Wörtern oder bei umfangreichen Texten nach Seiten berechnet. Zusatzarbeiten werden auf Stundenbasis berechnet.

Kostenberechnung der Übersetzung nach Normzeilen

Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen / Anschlägen inklusive Leerzeichen. Ein Angebot wird in der Regel auf der Grundlage des zu übersetzenden Textes (Ausgangstext) erstellt, sofern dieser Text in einem zählbaren Format zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, erfolgt ein unverbindliches Angebot aufgrund einer groben Schätzung.

Kostenberechnung der Übersetzung nach Wörtern

Im Einzelfall kann eine Übersetzung auch statt nach Zeilen nach Wörtern abgerechnet werden. Für Übersetzungen aus dem oder ins Deutsche wird aber eher die Zählmethode nach Zeilen verwendet.

Kostenberechnung der Übersetzung nach Seiten

Der Preis für eine Übersetzung kann auch nach Seiten abgerechnet werden. Dies ist unter Umständen bei umfangreicheren Texten der Fall. Eine Normseite besteht aus 30 Normzeilen (siehe Abrechnung nach Normzeilen)

Zusatzleistungen des Übersetzers nach Stundensatz

Wie oben schon angegeben, werden Zusatzleistungen wie z.B. sehr aufwändige Formatierungsarbeiten, Korrekturlesen oder Einholung einer Apostille oder Legalisation nach Stundensatz zusätzlich zum Zeilenpreis abgerechnet.

Mindestauftragswert für eine Übersetzung

Manche Büros setzen zum Ausgleich eines erhöhten Verwaltungsaufwandes einen Mindestauftragswert für die Übersetzung kleinerer Dokumente oder kurzer Texte (abhängig von der Zeilenanzahl) an. Die Höhe des Mindestauftragswertes erfahren Sie von Ihrem Übersetzungsdienstleister.

Gesetzlich festgelegte Übersetzerhonorare bei Auftraggebern aus der Justiz

Für Übersetzungen, die von der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden) in Auftrag gegeben werden, sind die gemäß JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) festgelegten Honorare und Stundensätze für Übersetzerinnen und Übersetzer in der Regel maßgeblich. Hier sind die gesetzlichen Vorgaben zur Höhe des Honorars und die entsprechende Anzahl der Anschläge des schriftlichen Textes geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Grundhonorar und erhöhtem Honorar. Die Höhe des Honorars richtet sich außerdem danach, ob es sich um eine einfache oder um eine erschwerte Übersetzung handelt.

Ermittlung der Übersetzerhonorare bei anderen Auftraggebern

Im übrigen wird der Preis der Übersetzung abhängig von den oben genannten Faktoren berechnet und zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber abgesprochen.

Abhängig von Schwierigkeitsgrad, Fachgebiet, Textsorte, Lesbarkeit des Textes, Dateiformat (editierbar oder nicht editierbar), Eilbedürftigkeit etc. werden die Kosten von mir für Sie individuell ermittelt. Es ist deshalb wichtig, im Vorfeld des Auftrags ein Angebot bei mir einzuholen und den Preis für die Übersetzung in der Auftragserteilung festzuhalten.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Ausnahme: Reverse Charge im Falle der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, z.B. für Unternehmenskunden mit Sitz in einem anderen EU-Land außerhalb Deutschlands).

Rechenbeispiel - Preis Übersetzung nach Normzeilen

Nehmen wir einfach einmal den Beitrag oben, den ich für Sie zum Thema Übersetzungspreise geschrieben habe.

  • Er besteht aus ca. 600 Wörtern
  • Das entspricht etwa 4.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen
  • In meinem Rechenbeispiel beträgt der Zeilenpreis 1,50 Euro (nur als Beispiel, der Preis kann abhängig von den o.g. Faktoren höher oder niedriger sein)
  • Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen (einschließlich Leerzeichen)
Der Preis wird wie folgt berechnet:
  • 4.500 Zeichen geteilt durch 55 Zeichen (pro Normzeile) ergibt 82 Zeilen
  • 82 Zeilen multipliziert mit 1,50 Euro pro Normzeile ergibt 123 Euro für die Übersetzung des Textes

Nicht nur der Preis allein sollte ausschlaggebend sein für die Wahl Ihres Übersetzungsdienstleisters. Sie sollten bei der Auswahl ebenso die Qualifizierung, die Spezialisierung und die Qualität der Übersetzerin oder des Übersetzers berücksichtigen.

Wichtig ist es außerdem sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Daten nicht irgendwo im Netz landen, sondern sicher und vertraulich behandelt werden.

Wenn Sie mit mir als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin zusammenarbeiten (Beeidigte und gerichtlich ermächtigte ÜbersetzerInnen), ist die Wahrung der absoluten Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten auch kraft Gesetzes gewährleistet, denn gerichtlich ermächtigte ÜbersetzerInnen unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht und sind gemäß § 189 Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Einhaltung der Verschwiegenheit verpflichtet.

Sprechen Sie mich an. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.

Sollten Sie eine beglaubigte Übersetzung für Ihre Dokumente in spanischer oder englischer Sprache ins Deutsche oder umgekehrt oder weitere Informationen benötigen, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr. 06347 382225 und 0151 56686632 und per E-Mail unter der Adresse

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